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   BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19   

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https://dejure.org/2019,41644
BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19 (https://dejure.org/2019,41644)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19 (https://dejure.org/2019,41644)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 1 BvR 1735/19 (https://dejure.org/2019,41644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzureichend begründeten Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19
    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzureichend begründeten Ablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19
    Das Ablehnungsgesuch gegen die Richter des Ersten Senats, die am Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. - mitgewirkt haben, wird als unzulässig verworfen.

    Die offensichtliche Unzulässigkeit ergibt sich daraus, dass der Beschwerdeführer das Ablehnungsgesuch lediglich mit der Mitwirkung der abgelehnten Richter an dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 (BVerfGE 149, 222) begründet, das sich mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags befasste.

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Auch vermag eine Beteiligung an einem vorangegangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, das ähnliche Rechtsfragen aufgeworfen hat, als solche nicht die Besorgnis der Befangenheit gemäß § 19 BVerfGG zu begründen (BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Auch vermag eine Beteiligung an einem vorangegangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, das ähnliche Rechtsfragen aufgeworfen hat, als solche nicht die Besorgnis der Befangenheit gemäß § 19 BVerfGG zu begründen (BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19

    Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2019 - 1 BvR 1735/19
    Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs kann mit der Sachentscheidung erfolgen, weil dieses offensichtlich unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 30/19 -, Rn. 1).
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